Aktuelle Termine

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3.
February

Horizont OUTDOOR

Nach der erfolgreichen Horizont OUTDOOR 2011 mit 265 Ausstellern und 21.500 Besuchern sind die Vorbereitungen für den großen Publikumsevent rund um...
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9.
February

INVENTA

Mit ihrer Einführung im Jahr 1992 hat sich die INVENTA in Karlsruhe kontinuierlich zur führenden Messeplattform für den anspruchsvollen...
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12.
February

Internationales Hallenleichtathletik-Meeting

Beim 28. Internationalen Hallenleichtathletik-Meeting IHM in der Europahalle Karlsruhe gehen dann wieder internationale Stars, Olympiasieger und...
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Veranstaltungs- übersicht

31. Januar – 02. Februar

Handwerkerparkausweis

Parken erlaubt! - Der Handwerkerparkausweis der TechnologieRegion Karlsruhe


Einfach in der Innenstadt parken!

Der Handwerkerparkausweis ist die Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe in der TechnologieRegion Karlsruhe, um bei Kundenterminen, Einsätzen und Lieferungen besser einen Parkplatz zu finden.

Durch die gegenseitige Anerkennung der regionalen Handwerkerparkausweise der TechnologieRegion Karlsruhe und der Metropolregion Rhein-Neckar können Handwerksbetriebe aus der TechnologieRegion Karlsruhe nun auch im Rhein-Neckar-Gebiet ihre Fahrzeuge in definierten Sonderzonen abstellen.

Der Ausweis der TechnologieRegion Karlsruhe ist einzigartig und erspart gerade den Handwerkern mit häufig wechselnden Einsatzstellen den Weg zu den jeweils örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden.

Der Original-Ausweis muss immer bei der Nutzung im Sichtbereich der Frontscheibe platziert werden!

Der Ausweis gilt von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr

  • im eingeschränkten Halteverbot
  • in verkehrsberuhigten Bereichen
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht
  • auf Bewohnerparkplätzen

Wer kann den Handwerkerparkausweis beantragen?

Grundsätzlich alle Handwerksbetriebe aus der TechnologieRegion Karlsruhe,
die bei der Handwerkskammer eingetragen oder gemeldet sind.

Der Ausweis gilt ab dem Ausstellungsdatum für ein Jahr

  • in der TechnologieRegion Karlsruhe für die Städte Bretten, Bruchsal, Bühl, Ettlingen, Gaggenau, Karlsruhe, Rastatt, Rheinstetten, Stutensee und die Landkreise Karlsruhe und Rastatt
  • in der Metropolregion Rhein-Neckar
  • für Fahrzeuge bis max. 7,5 Tonnen und Kombis sowie Pkw mit Anhänger

Hier gibt es den Informationsflyer mit Beantragungsformular zum Download.